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Partnerprogramme Kreditvermittlung im Vergleich: CLP-Kredit und Convent-Kredit
Wir stellen hier die Erfahrungen dar, die wir mit dem einmaligen Ausfüllen eines Kreditantrags bei CLP- und Convent-Kredit gemacht haben. Wir können keinen Anspruch darauf erheben, dass jeder Kreditantrag in gleicher Weise abläuft.
 
CLP Kredit und Convent-Kredit (beide Convent GmbH)

CLP-Kredit und Convent Kredit gehören beide der Convent GmbH aus Halle. Dementsprechend ist die Vorgehensweise bei der Antragstellung sehr ähnlich. Etwas unterschiedlich sind die Provisionsmodelle: CLP zahlt für ein ausgefülltes Onlineformular eine Provision von 0,20 Euro, für einen zurückgesandten Antrag 11,- Euro und für einen Kreditabschluss 75,- Euro. Convent dagegen zahlt 10 Euro pro zurückgesendetem Kreditantrag zzgl. 10,- bis 200,- Euro Provision pro Kreditabschluss.
 
Wiederum beginnt die Beantragung mit Ausfüllen eines Onlineformulars, das bei CLP nur aus einem einzigen Schritt besteht, in dem folgende Daten abgefragt werden:
Kreditsumme, monatliche Rate, Verwendungszweck, Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon, Familienstand, Unterhaltspflicht, Beruf, Nettoverdienst, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kindergeld, Unterhaltsbezüge, Sonstige Einkünfte, Miete, Unterhaltszahlungen, sonstige Belastungen.
 
Bei Convent-Kredit teilt sich der Vorgang in insgesamt 3 Schritte auf. Neben ähnlichen Daten wie bei CLP wird zusätzlich u.a. noch nach der Wunschlaufzeit, Wehrdienst sowie einem eventuellen Mitantragsteller gefragt, außerdem kann gleich die Bankverbindung angegeben werden, auf die das Darlehen ausgezahlt werden soll.
 
In unserem Test war es dann so, dass wir in beiden Fällen eine vielversprechende Email mit dem Betreff "Ihr Antrag wurde angenommen!" erhielten, bei Convent Kredit sofort, bei CLP nach einer Stunde, was wohl den "Vorentscheid in 60 Minuten" darstellen sollte, der auf der Webseite von CLP beworben wird. Diese Email enthielt neben einem kleinen Anschreiben auch einen Vermittlungsauftrag ohne Haken und versteckte Klauseln, den wir zurückgefaxt haben.
 
Zwei Tage später erhielten wir ein Schreiben mit einem weiteren Formular, das teilweise vorausgefüllt war und teilweise noch ergänzt werden musste. Dieses sollte zusammen mit einer aktuellen Lohnbescheinigung an die Convent GmbH zurückgeschickt werden. Doch hier ist Vorsicht geboten - das Kleingedruckte muss genau gelesen werden. Mit Rücksendung des Formulars verpflichtet sich der Antragsteller, alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Darlehensauftrags entstehenden Kosten zu erstatten, in unserem Fall bei postalischer bzw. telefonischer Beratung bis zu max. 24,70 Euro, wie wir erfahren haben, inzwischen aber bis zu 38,50 Euro. Nach Rücksendung dieses Formulars erhalten Sie Ihre Leadprovision von CLP-Kredit oder Convent-Kredit.
 
Schon einen Tag später erhielten wir ein weiteres Schreiben von Convent (allerdings ohne dass wir den Vermittlungsauftrag zurückgesendet hatten). Diesmal wurden wir gebeten, eine Kopie von beiden Seiten des Personalausweises einzusenden sowie eine Kopie des aktuellen Kontoauszugs. Desweiteren lag ein weiterer Fragebogen bei, der Auskunft über bestehende Kredite, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparvertrag, Sparguthaben und dem Stand des Girkontos verlangte. Schließlich gab es in dem Schreiben noch einen Beratungsauftrag, der die Firma Convent beauftragt, den Kunden im Rahmen der Allfinanzberatung und nach Bedarf in sämtlichen finanziellen Fragen für sechs Monate zu beraten. Fällig wird dafür für eine ausschließlich telefonische Beratung eine Gebühr i.H.v. 17,20 Euro monatlich. Dieser Beratungsauftrag wird in keinem Anschreiben weiter erwähnt, es ist also davon auszugehen, dass es sich um eine Werbebeilage handelt und sein Abschluss für die Kreditvermittlung selbst nicht erforderlich ist. Unsichere Kunden könnten sich jedoch veranlasst sehen, diesen Beratungsvertrag zu unterschreiben, um den gewünschten Kredit zu bekommen.
 
Wir haben an dieser Stelle unseren Test von CLP-Kredit und Convent-Kredit abgebrochen. Fakt ist jedoch, dass bis zum Kreditabschluss einige Hürden zu überwinden sind und mit der Erstattung der Kosten sowie dem kostenpflichtigen Beratungsvertrag schon im Vorfeld Zahlungen geleistet werden sollen.
 
Dennoch war die Sache damit nicht abgeschlossen: Nach knapp einem Monat erhielten wir sowohl an die bei CLP als auch an die bei Convent angegebene Adresse Post von einer "Treu-Control Finanz GmbH" mit dem Betreff "Genehmigung in Höhe von 6.000,00 €". Dort wurde uns mitgeteilt, dass wir eine verbindliche Zusage für einen genehmigten Finanzsanierungsvertrag über 6000,00 € mit einer Laufzeit von ca. 48 Monaten und monatlichen Raten á 154,38 € erhalten. Gezahlt werden soll hierfür eine Vergütung i.H.v. 287,50 Euro. Wer glaubt, es handele sich hierbei um eine Kreditzusage, liegt jedoch falsch. Vielmehr handelt es sich um die Vermittlung einer Finanzsanierung in dem Sinne, dass mit Gläubigern verhandelt wird mit dem Ziel, den Auftragnehmer zu entschulden und eventuelle Schulden durch eine einzige Rate zu begleichen. Man muss sich jedoch wundern, warum hierfür dann Begriffe wie "verbindliche Zusage" und "Genehmigung" verwendet werden, die doch eher im Zusammenhang mit Krediten gebräuchlich sind und warum erst auf der Rückseite des Antrags in den Allgemeinen Vertragsbedingungen erwähnt wird, welche Leistung erbracht wird und dass hierdurch kein Kredit vermittelt wird. Ein weiteres ähnliches Angebot erreichte uns nur eine knappe Woche später. Diesmal sollten 5.400 Euro saniert werden zzgl. einer 15%-igen Abwicklungsgebühr für die Sanierungsgesellschaft. Für die Vermittlung einer solchen Sanierung sollten 480 Euro gezahlt werden.
 
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